Kita-Schließung & Notbetreuung

Zwischen dem 16.03.2020 und dem 18.04.2020 müssen wir -auf Anweisung des nds. Kultusministeriums- unsere beiden Kitas schließen.

Deswegen werden wir in dieser Zeit keine Kinder betreuen. Wie es nach dieser Zeit weitergeht, erfahren Sie über diese Homepage. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Für welche Kinder wird die Möglichkeit der Einrichtung einer Notbetreuung geschaffen?

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
• Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
• Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,• Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und
Feuerwehr,
• Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Die vorgenannten Berufsgruppen zählen in der aktuellen Situation zu den gesamtgesellschaftlich zwingend aufrechtzuerhaltenden Bereichen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Dennoch sind die Ausnahmen eng auszulegen, um das Ziel der Unterbrechung der Infektionsketten erreichen zu können.

Neben der Gruppe der Erziehungsberechtigten, die in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind, können auch Härtefälle zur Notbetreuung zugelassen werden.
Was bedeutet das genau?
Ausgenommen von der fachlichen Weisung der Betriebsschließung ist die Betreuung in besonderen Härtefällen. Diese liegt etwa bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall vor. Auch eine gesundheitliche Disposition kann einen Härtefall darstellen. Allerdings sind auch die Härtefälle vor Ort sehr eng auszulegen: Es ist immer das Ziel der Unterbrechung der Infektionsketten zu beachten. In jedem Fall sollte ein konkreter Nachweis gefordert werden, aus dem der Härtefall eindeutig hervorgeht.

Müssen von mehreren Erziehungsberechtigten alle die vorgenannten Ausnahmekriterien erfüllen?
In Anbetracht des Zwecks der Einstellung des Einrichtungsbetriebs, die Infektionsketten zu unterbrechen, sind anderweitige Betreuungsmöglichkeiten vor Inanspruchnahme des Notbetriebs durch Erziehungsberechtigte in Härtefallsituationen oder mit Tätigkeiten in kritischen Infrastrukturen vollständig auszuschöpfen. Es müssen daher alle Erziehungsberechtigten eines Kindes mindestens einer der Ausnahmefallgruppen nachweislich zuzuordnen sind. Andernfalls ist eine Notbetreuung nicht möglich.

Unser Kitabüro wird weiterhin regelmäßig besetzt sein. Bitte sprechen Sie gegebenenfalls auf unseren Anrufbeantworter. 05331- 61546 Wir melden uns dann bei Ihnen zurück.